Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 18.10.2011 - 1 BvR 857/07
BVerfG 18.10.2011 - 1 BvR 857/07 - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Vorinstanz
vorgehend BFH, 25. Januar 2007, Az: III R 69/06, Urteil
vorgehend BVerfG, 31. Mai 2011, Az: 1 BvR 857/07, Beschluss
Tenor
-
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637