Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 26.05.2010 - 1 BvR 1721/09
BVerfG 26.05.2010 - 1 BvR 1721/09 - Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme wegen Unzulässigkeit
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BSG, 28. Mai 2009, Az: B 13 R 7/09 C, Beschluss
vorgehend BSG, 28. April 2009, Az: B 13 R 133/08 R, Beschluss
vorgehend Bayerisches Landessozialgericht, 15. Oktober 2008, Az: L 1 R 504/08, Urteil
vorgehend SG München, 8. Mai 2008, Az: S 15 R 3427/07, Gerichtsbescheid
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
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Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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