Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Höchstbeiträge
Höchstbeiträge
Die Beiträge werden maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze der einzelnen Sozialversicherungszweige erhoben. Daraus ergeben sich (bei hälftiger Beitragstragung) folgende Höchstbeiträge für 2025:
Bundesweit | |
Krankenversicherung* (einheitlich für alle Kassen) | |
Allgemeiner Beitragssatz (14,6 %) | 804,84 Euro |
Ermäßigter Beitragssatz (14,0 %) | 771,76 Euro |
Pflegeversicherung (3,6 %) | 198,46 Euro |
Kinderlose (4,2 %) | 231,53 Euro |
Rentenversicherung (18,6 %) | 1.497,30 Euro |
Arbeitslosenversicherung (2,6 %) | 209,30 Euro |
* Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist nicht berücksichtigt.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637