Category Image
Gesetze

FELEG – Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

FELEG – Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit



§ 15a FELEG, Widerspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. 4. 2004

§ 15a eingefügt durch G vom 27. 12. 2003 (BGBl. I S. 3013).

Widerspruch und Klage gegen

  • 1.die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente oder des Ausgleichsgeldes,
  • 2.die Festsetzung des Beitragszuschusses nach § 35a ALG oder
  • 3.den Wegfall des Beitragszuschusses nach § 35b ALG
zum 1. 4. 2004 aufgrund einer Veränderung der allgemeinen Beitragssätze der Krankenkassen, einer Veränderung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen oder der Neuregelung der Tragung der Beiträge zur Pflegeversicherung haben keine aufschiebende Wirkung.

Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.