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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
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GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen



§ 174 GWB, Beteiligte am Beschwerdeverfahren

An dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht beteiligt sind die an dem Verfahren vor der Vergabekammer Beteiligten.


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