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Gesetze

KVLG 1989 – Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte

Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Sozialversicherungsrecht
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KVLG 1989 – Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte



§ 62 KVLG 1989, [Anwendung von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften]

Rechtsverordnungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften, die aufgrund von Vorschriften erlassen worden sind, auf die dieses Gesetz verweist, gelten auch für die Krankenversicherung der Landwirte.


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