Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 353 SGB III
§ 353 SGB III, Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
Das BMAS kann mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Meldungen der Sozialversicherungsträger Verwaltungsvorschriften erlassen.
§ 353 geändert durch G vom 20. 12. 2011 (BGBl. I S. 2854).
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