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VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung

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VwGO – Verwaltungsgerichtsordnung



§ 46 VwGO

Das Oberverwaltungsgericht entscheidet über das Rechtsmittel

  • 1.der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts und
  • 2.der Beschwerde gegen andere Entscheidungen des Verwaltungsgerichts.

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