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Richtlinien

BRi – Begutachtungs-Richtlinien

Richtlinien zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zur pflegefachlichen Konkretisierung der Inhalte des Begutachtungsinstruments nach § 17 Absatz 1 SGB XI (Begutachtungs-Richtlinien - BRi)
Sozialversicherungsrecht
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BRi – Begutachtungs-Richtlinien



Ziff. 4.12.1.1. BRi, Indikationsstellung zur medizinischen Rehabilitation

Die Indikation für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation 1 im Sinne des SGB IX liegt vor, wenn

  • -Rehabilitationsbedürftigkeit,
  • -Rehabilitationsfähigkeit,
  • -realistische, für die antragstellende Person alltagsrelevante Rehabilitationsziele und
  • -eine positive Rehabilitationsprognose
bestehen.

Nur bei Vorliegen aller 4 Kriterien ist die Indikation zu einer Leistung der medizinischen Rehabilitation gegeben.

1 vgl. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.


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