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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 3

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes gemäß § 45 SGB V, zum Kinderverletztengeld gemäß § 45 Absatz 4 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung bei Erkrankung eines Kindes gemäß § 47 Absatz 10 SGB XIV [RS 2024/03]
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2024 - Rundschreiben Nr. 3



Ziff. 8. RS 2024/03, Zahlung des Kinderkrankengeldes

(1) Das Kinderkrankengeld ist von dem Tag an zu zahlen, an dem die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Wartetage sind hierbei nicht vorgesehen. Es ist grundsätzlich für den Zeitraum der Freistellung zu berechnen und für die entsprechenden Kalendertage zu zahlen. Die Art der Kürzung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber (z. B. arbeitstäglich, Kürzung um 1/30) ist dabei nicht zu berücksichtigen.

Beispiel 29 — Zahlung des Kinderkrankengeldes

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 110. 10. (Mo) bis 14. 10. (Fr)
Die Freistellung von der Arbeit erfolgt für denselben Zeitraum.
Der Arbeitgeber meldet5 freigestellte Arbeitstage
Zahlung des Kinderkrankengeldes für5 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer5 Arbeitstage

Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 30 — Zahlung des Kinderkrankengeldes mit Tagen ohne Freistellung

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 116. 9. (Fr) bis 19. 9. (Mo)
Arbeitstage gehen von Mo bis Di und Do bis Sa.
Der Arbeitgeber meldet3 freigestellte Arbeitstage
Zahlung des Kinderkrankengeldes für4 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer3 Arbeitstage

Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 31 — Zahlung des Kinderkrankengeldes mit Feiertagen und Wochenenden

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 129. 9. (Do) bis 7. 10. (Fr)
Arbeitstage gehen von Mo bis Fr (außer Feiertage [hier: 3. 10.]).
Der Arbeitgeber meldet6 freigestellte Arbeitstage
Zahlung des Kinderkrankengeldes für9 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer6 Arbeitstage

Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 32 — Zahlung des Kinderkrankengeldes mit Wochenende, an dem hätte gearbeitet werden müssen

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 19. 2. (Do) bis 15. 2. (Mi)
Arbeitstage gehen von Mi bis So.
Der Arbeitgeber meldet5 freigestellte Arbeitstage
Zahlung des Kinderkrankengeldes für7 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer5 Arbeitstage

Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 33 — Zahlung des Kinderkrankengeldes bei stationärer Mitaufnahme und anschließender häuslicher Betreuung

1. Stationäre Mitaufnahme des Kindes gemäß Bescheinigung vom Krankenhaus 26. 11. (Mo) bis 9. 11. (Do)
2. Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 110. 11. (Fr) bis 14. 11. (Die)
Arbeitstage gehen von Mo bis Fr.
Der Arbeitgeber setzt eine Meldung an die Krankenkasse über den DTA EEL ab.
Der Arbeitgeber meldet7 freigestellte Arbeitstage
Zahlung des Kinderkrankengeldes für9 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer (10. 11. bis 14. 11.)3 Arbeitstage

Die Tage der stationären Mitaufnahmen (6. 11. bis 9. 11.) sind nicht auf die Höchstanspruchsdauer anzurechnen.

(2) Verläuft die Erkrankung des Kindes und damit die Freistellung abrechnungszeitraumübergreifend (z. B. Freistellung über den Monatswechsel), hat der Arbeitgeber für jeden Entgeltabrechnungszeitraum eine separate Meldung der notwendigen Daten per "Datenaustausch Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV" für den anteiligen Freistellungszeitraum zu erstellen. Grund hierfür ist, dass die Arbeitgeber grundsätzlich erst mit der Abrechnung des Arbeitsentgelts des jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraums (siehe Ziff. 7.2.2.) das tatsächlich ausgefallene Arbeitsentgelt für den Freistellungszeitraum (siehe Ziff. 7.2.1.) ermitteln können. Dadurch kann es zu mehreren, zeitversetzten Teilzahlungen des Kinderkrankengeldes trotz eines zusammenhängenden Freistellungszeitraums kommen.

Beispiel 34 — Zahlung des Kinderkrankengeldes bei einem Wechsel des Entgeltabrechnungszeitraums

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 128. 9. (Mi) bis 5. 10. (Mi)
Arbeitstage sind Mo, Mi, Fr (außer Feiertage).

Der Arbeitgeber rechnet das Arbeitsentgelt jeweils am 5. des Folgemonats für den vorausgegangenen Monat ab.

Da sich die Freistellung über 2 Kalendermonate (Entgeltabrechnungszeiträume) erstreckt, hat der Arbeitgeber 2 separate Meldungen an die Krankenkasse zu erstellen. Er meldet für den 1. Zeitraum (28. 9. bis 30. 9.) 2 freigestellte Arbeitstage und für den 2. Zeitraum (1. 10. bis 5. 10.) 1 freigestellten Arbeitstag.

Zahlung des Kinderkrankengeldes für insgesamt8 Kalendertage
1. Teilzahlung (28. 9. bis 30. 9.) für3 Kalendertage
2. Teilzahlung (1. 10. bis 5. 10.) für5 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer insgesamt3 Arbeitstage (28./29. 9, 5. 10.)

Sofern die Freistellungen aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würden, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

(3) Ist Kinderkrankengeld für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit 30 Tagen anzusetzen (§ 45 Absatz 2 Satz 5 SGB V in Verb. mit § 47 Absatz 1 Satz 7 SGB V). Zu einer solchen Krankengeldzahlung kann es z. B. bei Alleinerziehenden, die einen längeren Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, oder Versicherten, die nur an wenigen Tagen pro Woche arbeiten müssen, kommen. Bei der Zahlung von Kinderkrankengeld für weniger als einen vollen Kalendermonat kommt es hingegen immer auf die tatsächliche Zahl der Kalendertage an.

Beispiel 35 — Zahlung Kinderkrankengeld für ganzen Kalendermonat 1

Alleinerziehende Versicherte
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 11. 2. (Mo) bis 29. 2. (Mo)
Arbeitstage gehen von Mo bis Do.
Der Arbeitgeber meldet17 freigestellte Arbeitstage
Zahlung des Kinderkrankengeldes für30 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer17 Arbeitstage

Sofern die Freistellungen aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würden, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

Beispiel 36 — Zahlung Kinderkrankengeld für ganzen Kalendermonat 2

Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 11. 7. (Fr) bis 2. 8. (Di)
Arbeitstage sind Di und Fr.
Der Arbeitgeber meldet10 freigestellte Arbeitstage
Zahlung des Kinderkrankengeldes für32 Kalendertage
1. Teilzahlung (1. 7. bis 31. 7.) für30 Kalendertage
2. Teilzahlung (1. 8. bis 2. 8.) für2 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer10 Arbeitstage

Sofern die Freistellungen aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würden, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

(4) Wird Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 1 oder Absatz 1a SGB V direkt im Anschluss an Arbeitslosengeld, Kinderkrankengeld nach § 45 Absatz 4 SGB V, Krankengeld nach § 44 SGB V, Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld (bis 31. 12.2024 und ab 1. 1. 2025 Krankengeld der Soldatenentschädigung) oder Krankengeld der Sozialen Entschädigung gezahlt, gilt § 65 Absatz 6 3 SGB IX. Das Kinderkrankengeld ist in diesen Fällen noch für so viele Kalendertage zu zahlen, wie an der Bezugsdauer von 30 Tagen fehlen.

Beispiel 37 — Zahlung des Kinderkrankengeldes bei nahtlosem Anschluss an andere Entgeltersatzleistungen

Krankengeldbezug nach § 44 SGB V vom15. 11. des Vorjahres bis 27. 1.
Erkrankung des Kindes gemäß ärztlicher Bescheinigung 128. 1. (Do) bis 4. 2. (Do)
Arbeitstage sind Mo bis Fr.
Der Arbeitgeber meldet6 freigestellte Arbeitstage

Da sich die Freistellung über 2 Kalendermonate erstreckt, hat der Arbeitgeber 2 separate Meldungen an die Krankenkasse zu erstellen. Er meldet für den 1. Zeitraum (28. 1. bis 31. 1.) 2 freigestellte Arbeitstage und für den 2. Zeitraum (1. 2. bis 4. 2.) 4 freigestellte Arbeitstage.

Zahlung des Kinderkrankengeldes für7 Kalendertage
1. Teilzahlung (28. 1. bis 31. 1.) für3 Kalendertage (Rest bis 30 Tage)
2. Teilzahlung (1. 2. bis 4. 2.) für4 Kalendertage
Anrechnung auf Höchstanspruchsdauer6 Arbeitstage

Sofern die Freistellung aufgrund einer stationären Mitaufnahme erfolgen würde, findet keine Anrechnung auf die Höchstanspruchsdauer statt.

(5) Das Kinderkrankengeld ist längstens bis zum Erreichen der jeweils maßgebenden Höchstanspruchsdauer bzw. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres zu zahlen (Näheres siehe Ziff. 5.3.).

1 Gemeint ist hier eine ärztliche Bescheinigung gemäß § 45 Absatz 1 SGB V.

2 Gemeint ist hier die Bescheinigung der stationären Einrichtung gemäß § 45 Absatz 1a Satz 2 SGB V.

3 Bis zum 31. 12. 2023 gilt § 65 Absatz 7 SGB IX.


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