Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 7a SGB XI Ziff. 6. RS 2024/08, Finanzierung

Aufwendungen der Pflegekassen für die Pflegeberatung werden über den Leistungshaushalt der Pflegekasse getragen und zur Hälfte auf die Verwaltungskostenpauschale nach § 56 Absatz 3 Satz 1 SGB XI angerechnet. D. h., die Hälfte der Aufwendungen trägt die Krankenkasse durch die entsprechende Verminderung des Erstattungsbetrages für den Verwaltungskostenersatz.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.