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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 39a SGB XI Ziff. 1. RS 2024/08, Allgemeines

Ergänzende Unterstützungsleistungen können den pflegerischen oder betreuerischen Nutzen digitaler Pflegeanwendungen für pflegebedürftige Personen sicherstellen und werden durch zugelassene ambulante Pflegeeinrichtungen in der Häuslichkeit erbracht. Digitale Pflegeanwendungen gemäß § 40a SGB XI werden genutzt, um Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person zu mindern oder einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit entgegenzuwirken.


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