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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 40 SGB XI Ziff. 5. RS 2024/08, Zuschusshöhe

Der Zuschuss beträgt je Maßnahme bis zu 4 180 EUR. Er ist auf die tatsächlichen Kosten der Maßnahme begrenzt. Überschreiten die Kosten der Maßnahme 4 180 EUR, ist der über dem Zuschuss liegende Betrag von der pflegebedürftigen Person selbst zu tragen.


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