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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BFH 02.11.2010 - VII R 48/09
BFH 02.11.2010 - VII R 48/09 - Stromsteuervergünstigung: Auslegung des stromsteuerrechtlichen Unternehmensbegriffs; Festsetzungsverjährung: Bezeichnung des Prüfungsgegenstandes in einer Prüfungsanordnung - Beginn der Außenprüfung - Ablaufhemmung
Normen
§ 2 Nr 4 StromStG, § 9 Abs 3 StromStG, § 10 Abs 1 StromStG, § 2 Abs 1 UStG, § 12 AO, § 171 Abs 4 S 1 AO, § 193 AO, § 196 AO, § 84 HGB, § 169 Abs 2 Nr 1 AO, § 169 Abs 1 AO
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