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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
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FamFG – Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit



§ 358 FamFG, Zwang zur Ablieferung von Testamenten

In den Fällen des § 2259 Absatz 1 BGB erfolgt die Anordnung der Ablieferung des Testaments durch Beschluss.


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