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    BVerfG 19.01.2016 - 1 BvQ 1/16 - Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bei unzureichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung

    Normen

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG

    Gründe

    1

    Der Antrag ist unzulässig. Er genügt weder den - auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltenden (vgl. BVerfGE 122, 63 74>) - Begründungsanforderungen des § 23 Abs. 1 Satz 2 BVerfGG noch ist der Rechtsweg zu den Fachgerichten erschöpft worden (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).


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