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    BAG 24.01.2024 - 10 AZR 35/23 - Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Dortmund, 24. Februar 2022, Az: 6 Ca 3026/21, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 10. November 2022, Az: 5 Sa 414/22, Urteil

    Tenor

    1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 10. November 2022 - 5 Sa 414/22 - wird zurückgewiesen.

    2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.


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