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    BAG 07.06.2016 - 3 AZR 196/15

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Köln, 7. Mai 2014, Az: 9 Ca 2164/13, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 15. Januar 2015, Az: 8 Sa 38/15, Urteil

    Tenor

    Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird - unter Zurückweisung der Revision der Klägerin - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 8 Sa 38/15 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zu 1. gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9  Ca 2164/13 - zurückgewiesen hat.

    Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 7. Mai 2014 - 9 Ca 2164/13 - im Umfang der Klagestattgabe abgeändert.

    Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

    Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


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