Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Kapitel 3 Reha-Empf
Kapitel 3 Reha-Empf, Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung
1 Die Bedarfsermittlung schafft die notwendigen inhaltlichen Grundlagen für die Bedarfsfeststellung. 2 Sie umfasst die inhaltliche Ermittlung des individuellen Rehabilitationsbedarfs und folgt in der Regel auf die Zuständigkeitsklärung. 3 Die Rehabilitationsträger setzen dabei Instrumente der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX ein, die gemeinsamen Grundsätzen entsprechen (vgl. Abschnitt 3). 4 Für die Träger der Eingliederungshilfe gelten ergänzend die Grundsätze zu den Instrumenten der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX. 5 Die Bedarfsfeststellung ist die entscheidungsvorbereitende formale Konkretisierung eines bestehenden individuellen Rehabilitationsbedarfes und damit die Basis für die Entscheidung über die von einem Antrag umfassten Leistungen. 6 Die Bedarfsfeststellung kann dem Antragsteller bzw. Leistungsberechtigten getrennt vom Leistungsbescheid mitgeteilt werden.
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