Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 77 Reha-Empf
§ 77 Reha-Empf, Ausschluss des Erstattungsanspruchs
Ein Erstattungsanspruch nach § 73 Absatz 1 und 2 sowie § 74 Absatz 1 und 2 dieser Gemeinsamen Empfehlung besteht nicht, wenn der unzuständige Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht erbracht und dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637