Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Kapitel 6 Reha-Empf
Kapitel 6 Reha-Empf, Durchführung von Leistungen zur Teilhabe
Ist der Teilhabebedarf festgestellt (Kapitel 3: Bedarfsermittlung und -feststellung) und ggf. ein Teilhabeplan erstellt (Kapitel 4) sowie ein Leistungsentscheid getroffen (Kapitel 5), erfolgt anschließend die Durchführung der erforderlichen Leistungen zur Teilhabe.
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0800 0265637