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Rundschreiben

2004 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit bzw. den kommunalen Leistungsträgern und den Krankenkassen (Datenübermittlung BA/Kommunen - DÜBAK) [RS 2004/02]
Sozialversicherungsrecht
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2004 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 1.4.3. RS 2004/02, Betriebsnummer der zuständigen Agentur für Arbeit oder gemeinsamen Einrichtung

In diesem Feld ist in Meldungen der BA ab dem 1. 1. 2019 die Betriebsnummer der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit einzutragen.


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