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Rundschreiben

2004 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Meldeverfahren zwischen der Bundesagentur für Arbeit bzw. den kommunalen Leistungsträgern und den Krankenkassen (Datenübermittlung BA/Kommunen - DÜBAK) [RS 2004/02]
Sozialversicherungsrecht
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2004 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 1.4.4. RS 2004/02, Betriebsnummer der zuständigen Krankenkasse

Hier ist die Betriebsnummer der für die Durchführung der Krankenversicherung zuständigen Krankenkasse einzutragen. Diese kann der Beitragssatzdatei der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung (ITSG) entnommen werden.


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