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Richtlinien

GU-RL – Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie

Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie - GU-RL)
Sozialversicherungsrecht
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GU-RL – Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie



B.III. § 2 GU-RL, Anspruchsberechtigung

Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, haben im Rahmen der Inanspruchnahme einer allgemeinen Gesundheitsuntersuchung einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis-B-Virusinfektion und einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis-C-Virusinfektion.


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