Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.3.h. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.h. KVdRMeldeGs, Übergang von Teilrenten/Flexi-Teilrenten in eine Vollrente oder umgekehrt
Durch den Übergang von einer Teilrente/Flexi-Teilrenten in eine Vollrente oder umgekehrt kann sich eine Änderung des Krankenversicherungsverhältnisses ergeben (z. B. Beginn oder Ende einer Vorrangversicherung). Das Krankenversicherungsverhältnis ist daher zu überprüfen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637