Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.j. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.j. KVdRMeldeGs, Weiterzahlung einer Waisenrente
Eine wegen Zahlungseinstellung beendete Versicherungspflicht als Waisenrentner lebt bei Weiterzahlung der Waisenrente wieder auf, sodass eine ggf. nach Zahlungseinstellung durchgeführte Familienversicherung, studentische Krankenversicherung (bis zum Erreichen der Altersgrenze des § 10 Absatz 2 Nummer 3 SGB V) oder freiwillige Krankenversicherung rückwirkend wieder verdrängt wird.
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0800 0265637