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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.6.11. MobRehaEmpf, Psychotherapeuten

Als Psychotherapeuten qualifiziert sind ausschließlich approbierte Ärzte mit psychotherapeutischer Weiterbildung sowie Master und Diplom-Psychologen mit Approbation zum Psychologischen Psychotherapeuten. Ist die psychotherapeutische Ausbildung noch nicht abgeschlossen, aber fortgeschritten, ist eine psychotherapeutische Tätigkeit unter Supervision möglich.


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