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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.1.8.2. MobRehaEmpf, Physiotherapie

Schwerpunkte sind die Rückgewinnung, Verbesserung und Erhaltung körperlicher Funktionen einschließlich der Reduktion bzw. Beseitigung von Schmerzen sowie die Behandlung struktureller Schädigungen als Voraussetzungen zur Wiedererlangung alltagsrelevanter Aktivitäten, insbesondere der Selbständigkeit im Bereich der Mobilität incl. der Sturzvermeidung (unter Berücksichtigung der Möblierung, Zugangswege, Durchgänge, Treppen, ggf. Hilfsmittel). Einzelne physikalische Verfahren — z. B. Thermotherapie (Wärme-, Kältetherapie), Elektrotherapie — dienen der Regulation des Muskeltonus und der Schmerzbekämpfung.


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