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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.1.8.4. MobRehaEmpf, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie

(1) Die Aufgaben der Stimm-, Sprech- Sprachund Schlucktherapie sind Diagnostik und Behandlung der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen. Zu den Aufgaben gehören auch die Wiederherstellung, Besserung und der Erhalt der Kommunikationsfähigkeit einschließlich des Trainings mit Kommunikationshilfen, das Erlernen nonverbaler Kommunikation und der Anwendung von Ersatzstrategien, unter Einbezug ggf. betreuender An- und Zugehöriger. Hierzu kann auch der Einbezug weiterer Kommunikationskanäle und technischapparativer Hilfen (bspw. Tablets, Fernbedienungen, Klingelknopf) gehören.

(2) Die Therapie im Gesichts-, Mund- und Schlundbereich, insbesondere das Schlucktraining, ist bei entsprechenden Ausfällen oft von vitaler Indikation wegen der Aspirationsgefahr 1 , die beim abwehrgeschwächten und gebrechlichen geriatrischen Rehabilitanden häufiger zu Komplikationen, z. B. Pneumonien, führt. Zur Durchführung der Schlucktherapie können auch speziell ausgebildete Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder Pflegekräfte einbezogen werden. Auch hierbei kommt dem Einbezug und der bedarfsentsprechenden Anleitung der An- und Zugehörigen zur ggf. erforderlichen Unterstützung und Überwachung besondere Bedeutung zu.

1 Gefahr des Verschluckens


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