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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.2.1. MobRehaEmpf, Mobile Rehabilitation in indikationsspezifischen Bereichen

Mobile Rehabilitation kann auch in nichtgeriatrischen Indikationsbereichen erforderlich sein. Hinweise dafür ergaben sich beispielsweise aus der Basisdokumentation Mobile Geriatrische Rehabilitation, in der im Einzelfall auch Rehabilitanden außerhalb der Geriatrie behandelt wurden, aber auch aus Erfahrungen und Hinweisen der Bundesarbeitsgemeinschaft Mobile Rehabilitation (BAG MoRe).


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