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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.2.6.1. MobRehaEmpf, Arzt/Ärztin

Es wird auf die Ausführungen in Ziff. I.6.1. des Allgemeinen Teils verwiesen. Abhängig von der Indikation sind die Vorgaben aus den RE zur ambulanten Rehabilitation der BAR zur jeweiligen Indikation zu berücksichtigen.


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