Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 3 SVAngBAV
§ 3 SVAngBAV, Ausbildungsberufsbild
(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1. der Ausbildungsbetrieb:
- 1.1 Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung,
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation,
- 1.3 Personalwesen,
- 1.4 Selbstverwaltung und Aufsicht,
- 1.5 Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung,
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung;
- 2. Aufgaben der Sozialversicherung:
- 2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung,
- 2.2 Versicherte, Mitglieder,
- 2.3 Beiträge für Beschäftigte,
- 2.4 Leistungen;
- 3. Informationsverarbeitung und Datenschutz:
- 3.1 Informationsbeschaffung, -verarbeitung und -aufbereitung,
- 3.2 Informations- und Kommunikationssysteme,
- 3.3 Datenschutz;
- 4. Kommunikation und Kooperation:
- 4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- 4.2 Umgang mit Konflikten;
- 5. Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren;
- 6. Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken.
(2) Gegenstand der Berufsausbildung in den Fachrichtungen sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- A. in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung:
- 1. Marketing;
- 2. Versicherungsverhältnisse und Beiträge:
- 2.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
- 2.2 freiwillige Versicherung,
- 2.3 Familienversicherung,
- 2.4 Wahlrecht,
- 2.5 Berechnung, Einzug und Überwachung der Beiträge,
- 2.6 Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit und Mutterschaft;
- 3. Leistungen und Verträge:
- 3.1 Anspruchsvoraussetzungen und Umfang der Leistungen,
- 3.2 Zusammenarbeit mit Vertragspartnern;
- B. in der Fachrichtung gesetzliche Unfallversicherung:
- 1. versicherter Personenkreis;
- 2. Mitgliedschaft;
- 3. Finanzierung;
- 4. Leistungen;
- C. in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung:
- 1. Versicherungsverhältnisse:
- 1.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
- 1.2 freiwillige Versicherung;
- 2. Finanzierung;
- 3. Leistungen:
- 3.1 Rehabilitation,
- 3.2 Rentenansprüche,
- 3.3 Rentenhöhe und Rentenzahlung,
- 3.4 Zusatzleistungen und sonstige Leistungen,
- 3.5 Kontenklärung und Rentenauskunft;
- D. in der Fachrichtung knappschaftliche Sozialversicherung:
- 1. Marketing;
- 2. Versicherungsverhältnisse:
- 2.1 Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit,
- 2.2 freiwillige Versicherung,
- 2.3 Familienversicherung;
- 3. Finanzierung;
- 4. Leistungen:
- 4.1 Leistungen in der Kranken- und Pflegeversicherung,
- 4.2 Leistungen in der Rentenversicherung;
- E. in der Fachrichtung landwirtschaftliche Sozialversicherung:
- 1. Versicherungsverhältnisse;
- 2. Mitgliedschaft;
- 3. Finanzierung;
- 4. Leistungen:
- 4.1 Leistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung,
- 4.2 Leistungen in der Alterssicherung der Landwirte,
- 4.3 Leistungen in der Krankenversicherung der Landwirte und in der landwirtschaftlichen Pflegeversicherung.
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.