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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.VIII.1.3. RS 1994/01, Vergütung

Eine im Rahmen des § 28l SGB IV an die Einzugsstelle zu leistende Vergütung für die Geltendmachung der Beitragsansprüche sowie den Einzug, die Verwaltung, Weiterleitung und Abrechnung der Beiträge zur Pflegeversicherung durch die Pflegekasse ist nicht vorgesehen. Diese Aufwendungen werden der Krankenkasse durch die Verwaltungskostenpauschale der Pflegekasse (§ 46 Absatz 3 SGB XI) abgegolten.


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