Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.9.4. RS 1996/01
Ziff. 11.9.4. RS 1996/01, Jahresabrechnung für den Versicherten
Die Künstlersozialkasse ist nach § 20 KSVG gegenüber dem Versicherten verpflichtet, jährlich eine Abrechnung zu erteilen, aus der die Berechnung der von ihm und für ihn erbrachten Beitragsleistungen ersichtlich ist. Die Jahresabrechnung gilt als Bescheinigung im Sinne des § 11 2. DÜVO.
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