Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.9.5. RS 1996/01
Ziff. 11.9.5. RS 1996/01, Prüfung der Beitragszahlung
(1) Die Krankenkassen sind zur Prüfung der Beitragszahlung durch die Künstlersozialkasse berechtigt. Diese Prüfung findet alle 4 Jahre im Hause der Künstlersozialkasse statt und wird gemeinsam von Vertretern der beteiligten Krankenkassen durchgeführt. Zeitpunkt, Inhalt und Umfang der Prüfung werden zuvor einvernehmlich festgelegt.
(2) Prüfungen durch den Rentenversicherungsträger werden gesondert durchgeführt. Eine gemeinsame Prüfung mit den beteiligten Krankenkassen ist möglich.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637