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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 4 PAR-RL
§ 4 PAR-RL, Behandlungsbedürftigkeit der Parodontitis
1 Die systematische Behandlung einer Parodontitis ist angezeigt, wenn eine der folgenden Diagnosen gestellt wird und dabei eine Sondierungstiefe von 4 mm oder mehr vorliegt:
- 1. Parodontitis
- a) Staging:
- aa) Basierend auf Schweregrad und Komplexität des Managements
- Stadium I: initiale Parodontitis,
- Stadium II: moderate Parodontitis,
- Stadium III: schwere Parodontitis mit Potenzial für weiteren Zahnverlust,
- Stadium IV: schwere Parodontitis mit Potenzial für Verlust der Dentition,
- Ausdehnung und Verteilungsmuster,
- bb) Beschreibung:
- - lokalisiert: < 30 % der Zähne,
- - generalisiert: ab 30 % der Zähne,
- - Molaren-Inzisiven-Muster,
- b) Grading:
- Hinweis oder Risiko für rasche Progression, erwartetes Behandlungsergebnis
- Grad A: langsame Progressionsrate,
- Grad B: moderate Progressionsrate,
- Grad C: rasche Progressionsrate,
- a) Staging:
- 2. Parodontitis als Manifestation systemischer Erkrankungen,
- 3. Andere das Parodont betreffende Zustände: generalisierte gingivale Vergrößerungen.
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