Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 13.3. BeiBerGs
Ziff. 13.3. BeiBerGs, Unterjähriger Wechsel der Krankenkasse
Sofern bei einem unterjährigen Wechsel der Krankenkasse Arbeitsentgelte für Zeiten festzustellen sind, für die die bisherige Krankenkasse die Mitgliedschaft geführt hat, stellt die bisherige Krankenkasse der neuen Krankenkasse die ihr vorliegenden Entgeltinformationen (z. B. GKV-Monatsmeldungen und sonstige Entgeltmeldungen) auf Anforderung zur Verfügung.
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Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637