(1) Zur Wahrung der Anonymität der Patientin oder des Patienten wird in einem bundeseinheitlichen Verfahren die Chiffre-Nummer verwendet. Sie besteht aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens und dem Geburtsdatum der Patientin oder des Patienten (6-stellig).
Beispiel:
Versicherte: Rosa Schmidt, geboren 5. 9. 1975
Patient: Kind Theodor Meier, geboren 3. 8. 2003
Die Chiffre-Nummer lautet: M030803
(2) Im Gutachterverfahren, bei Hinzuziehung einer ärztlichen Beraterin bzw. eines ärztlichen Beraters oder des Medizinischen Dienstes und im ggf. erforderlichen Schriftverkehr, ist auf allen Formblättern nur die Chiffre-Nummer anzugeben.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.