Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. D.V.2. RS 1991/01
Ziff. D.V.2. RS 1991/01, Anzurechnende Einkommen
Auf die Witwen-/Witwerrenten werden angerechnet
- - Erwerbseinkommen
- das sind Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und diesen vergleichbare Einkommen (ihrer Art nach vergleichbar wie z. B. Vorruhestandsgeld, Überbrückungsgeld vom Arbeitgeber, Bezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, Entschädigungen für Abgeordnete)
- - Erwerbsersatzeinkommen
- das sind z. B. Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld, [Saison-Kurzarbeitergeld], Arbeitslosengeld, [Insolvenzgeld], Mutterschaftsgeld[, Elterngeld], Versichertenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, [Leistungen der landwirtschaftlichen Alterssicherung], Verletztenrenten der Unfallversicherung, Ruhegehalt aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, Unfallruhegehalt, Renten der öffentlich-rechtlichen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtungen bestimmter Berufsgruppen, Berufsschadensausgleich.
Aktionen
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
0800 0265637
Über unsere Servicehotline sind wir rund um die Uhr für Sie da und beraten Sie gern persönlich.