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Rundschreiben

1991 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Rentenreformgesetz 1992 und Renten-Überleitungsgesetz; Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht sowie Hinzuverdienstgrenzen [RS 1991/01]
Sozialversicherungsrecht
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1991 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. D.V.3. RS 1991/01, Nicht anzurechnende Einkommen

Ausgenommen von der Einkommensanrechnung sind Zusatzleistungen und Einkommensarten mit Zusatzfunktion, fürsorglichem Charakter oder als Ausgleich von Vermögens- und Gesundheitsschäden. Das sind z. B. [Arbeitslosengeld II], Ausbildungsförderung, Beitragszuschuss zur Krankenversicherung der Rentner, . . . Grund- und Ausgleichsrenten der Kriegsopferversorgung, Hinterbliebenenrenten, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung, Höherversicherungsanteile bei Renten, Kindererziehungsleistung, Kinderzuschuss, Kinderzulagen und vergleichbare kindbezogene Leistungen, Kriegsopferfürsorge, Landabgaberente, Leibrenten, Leistungen der betrieblichen Altersversorgung einschließlich VBL, Leistungen der berufsständischen Zusatzversorgung, Leistungen aus privater Unfall- oder Lebensversicherung, Sozialhilfe, Unterhaltsleistungen, Wohngeld.


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