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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.1.4. RS 1997/01, Beispiele

Beispiel 1 (West-Recht)

AbrechnungsmonatMärz [2018]
Soll-Stunden (die ohne den Arbeitsausfall zu leisten wären)164 Stunden
Ist-Stunden (tatsächlich geleistete Arbeitszeit)128 Stunden
Stundenlohn[30 EUR]
(Krankenversicherungspflicht wird unterstellt)
Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen
Sollentgelt= [4 920 EUR (30 EUR] x 164 Std.)
Istentgelt= [3 840 EUR (30 EUR] x 128 Std.)
Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt= [1 080 EUR]
80  v. H. des Unterschiedsbetrags= [864 EUR]
BBG RV/ArblV [2018][6 500 EUR]
BBG KV/PV [2018][4 425 EUR]
EinkommensartKV/PVRVArblVMeldungen
Istentgelt[3 840 EUR][3 840 EUR][3 840 EUR][3 840 EUR]
80  v. H. des Unterschiedsbetrags[585 EUR] 1[864 EUR][864 EUR]
Gesamt[4 425 EUR] (SV-Entgelt)[4 704 EUR] (SV-Entgelt)[3 840 EUR][4 704 EUR] (SV-Entgelt)

1Das fiktive Arbeitsentgelt in Höhe von 80  v. H. des Unterschiedsbetrags ([864 EUR]) kann in der Kranken- und Pflegeversicherung für die Ermittlung des SV-Entgelts nicht in voller Höhe berücksichtigt werden, weil die Differenz zwischen Istentgelt und Beitragsbemessungsgrenze nur [585 EUR] beträgt.

Beispiel 2 (West-Recht)

AbrechnungsmonatMärz [2018]
Soll-Stunden (die ohne den Arbeitsausfall zu leisten wären)164 Stunden
Ist-Stunden (tatsächlich geleistete Arbeitszeit)128 Stunden
Stundenlohn[38 EUR]
(Krankenversicherungspflicht liegt nicht vor)
Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen
Sollentgelt= [6 232 EUR (38 EUR] x 164 Std.)
Istentgelt= [4 864 EUR (38 EUR] x 128 Std.)
Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt= [1 368 EUR]
80  v. H. des Unterschiedsbetrags= [1 094,40 EUR]
BBG RV/ArblV [2018][6 500 EUR]
EinkommensartKV/PVRVArblVMeldungen
Istentgeltkeine KV-Pflicht[4 864 EUR][4 864 EUR][4 864 EUR]
80  v. H. des Unterschiedsbetrags[1 094,40 EUR][1 094,40 EUR]
Gesamt[5 958,40 EUR] (SV-Entgelt)[4 864 EUR][5 958,40 EUR] (SV-Entgelt)

Beispiel 3 (West-Recht)

AbrechnungsmonatMärz [2018]
Bruttoarbeitsentgelt monatlich (einschließlich Entgelt für Mehrarbeit)[6 622 EUR]
Entgelt für Mehrarbeit[390 EUR]
Istentgelt (tatsächlich erzielt)[4 864 EUR]
(Krankenversicherungspflicht liegt nicht vor)
Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen
Sollentgelt (Bruttoarbeitsentgelt vermindert um Entgelt für Mehrarbeit)= [6 232 EUR (6 622 EUR - 390 EUR])
Istentgelt= [4 864 EUR]
Unterschiedsbetrag zwischen Sollentgelt und Istentgelt= [1 368 EUR]
80  v. H. des Unterschiedsbetrags= [1 094,40 EUR]

Weitere Berechnung wie Beispiel 2


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