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Rundschreiben

1997 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Arbeitsförderungs-Reformgesetz; hier: Versicherungs- und Beitragsrecht für Arbeitnehmer und arbeitnehmerähnliche Personen [RS 1997/01]
Sozialversicherungsrecht
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1997 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. B.IV.3. RS 1997/01, Beitragssatz zur Krankenversicherung

Für Bezieher von Kurzarbeitergeld . . . ist der allgemeine Beitragssatz in der Krankenversicherung auch hinsichtlich des Teils des Beitrags maßgebend, der auf den Unterschiedsbetrag zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem SV-Entgelt entfällt. . .


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