Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.II.1.1.4. RS 2002/02
Ziff. A.II.1.1.4. RS 2002/02, Rückkehr in die private Pflegeversicherung
Nach § 27 Satz 3 SGB XI gilt die in § 5 [aktuell] Absatz 9 SGB V festgelegte Verpflichtung privater Krankenversicherungsunternehmen zum erneuten Abschluss eines Versicherungsvertrages auch für den Bereich der Pflegeversicherung. Insoweit kann auf die Ausführungen unter Abschnitt A.I.1.1.5 Bezug genommen werden.
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