Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.III.1.1.4. RS 2002/02
Ziff. A.III.1.1.4. RS 2002/02, Bezug von Versorgungskrankengeld
Der Bezug von Versorgungskrankengeld nach den §§ 16, 16e BVG aus der Kriegsopferversorgung begründet unter den sonstigen Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nummer 3 SGB VI für den Leistungsbezieher ebenfalls Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
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