Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. B.II.7. RS 2002/02
Ziff. B.II.7. RS 2002/02, Auswirkungen einer rückwirkenden Zubilligung von Rente wegen voller Erwerbsminderung für Zeiten des Verletztengeldbezugs
Die rückwirkende Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung für Zeiten, in denen der Versicherte Verletztengeld erhalten hat, hebt weder die aufgrund des Verletztengeldbezugs fortbestehende Mitgliedschaft in der Krankenversicherung noch die Beitragspflicht des Unfallversicherungsträgers auf. Dementsprechend kommt eine Erstattung der vom Unfallversicherungsträger gezahlten Krankenversicherungsbeiträge nicht in Betracht (vgl. BSG, Urteil vom 11. 10. 2001 — B 12 KR 11/01 R —, USK 2001-32 1 ). Die Bewilligung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder einer Altersrente wirken sich auf die Beitragspflicht bei Bezug von Verletztengeld ebenfalls nicht aus.
1 Über die weiteren Auswirkungen des Urteils in Bezug auf die Beiträge aus der Rente werden sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung noch verständigen.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637