Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. V.4.4.1. RS 2007/06
Ziff. V.4.4.1. RS 2007/06, Beitragserstattung nicht nur für pflichtversicherte Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld
Die Beitragserstattung nach § 175a Absatz 4 SGB III wird nicht nur für Saison-Kurzarbeitergeld-Bezieher gewährt, die in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert sind, sondern erfolgt auch für die in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig oder bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versicherten Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld. Die "Beitragserstattung" erfolgt in derselben Höhe wie bei einem in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637