Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 27a SGB V Ziff. 4. RS 2019/09
§ 27a SGB V Ziff. 4. RS 2019/09, Leistungsumfang
Der Leistungsanspruch umfasst die volle Übernahme der Kosten der Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Keimzellgewebe einschließlich der in diesem Zusammenhang notwendigen medizinischen Maßnahmen (insbesondere die Entnahme, Aufbereitung, Lagerung und ein späteres Auftauen) im Rahmen des Sachleistungsprinzips. Zur vertragsrechtlichen Umsetzung siehe Ausführungen unter Punkt 3.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637