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HRG – Hochschulrahmengesetz

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HRG – Hochschulrahmengesetz



§ 44 HRG, Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren

Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich

  • 1.ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
  • 2.pädagogische Eignung,
  • 3.besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
  • 4.darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
    • a)zusätzliche wissenschaftliche Leistungen,
    • b)zusätzliche künstlerische Leistungen oder
    • c)besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mehrjährigen beruflichen Praxis.

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