Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
§ 34 MuSchG
§ 34 MuSchG, Evaluationsbericht
1 Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag zum 1. 1. 2021 einen Evaluationsbericht über die Auswirkungen des Gesetzes vor. 2 Schwerpunkte des Berichts sollen die Handhabbarkeit der gesetzlichen Regelung in der betrieblichen und behördlichen Praxis, die Wirksamkeit und die Auswirkungen des Gesetzes im Hinblick auf seinen Anwendungsbereich, die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot der Mehr- und Nachtarbeit sowie zum Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit und die Arbeit des Ausschusses für Mutterschutz sein. 3 Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.
Kontakt zur AOK Niedersachsen
Persönlicher Ansprechpartner
0800 0265637