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Richtlinien

HeilM-RL ZÄ – Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte

Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte/HeilM-RL ZÄ)
Sozialversicherungsrecht
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HeilM-RL ZÄ – Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte



§ 25 HeilM-RL ZÄ, Sprachtherapie

(1) Die Sprachtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten.

(2) Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zum/zur

  • -Anbahnung sprachlicher Äußerungen,
  • -Ausbildung und Erhalt der Lautsprache zur sprachlichen Kommunikation,
  • -Artikulationsverbesserung oder Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten,
  • -Normalisierung oder Verbesserung der Lautbildung,
  • -Aufbau von Kommunikationsstrategien,
  • -Normalisierung des Sprachklangs,
  • -Minderung/Beseitigung der Dysfunktionen der Zungenmuskulatur.

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